Rauchmelder: verpflichtend – lebensrettend – umlagefähig

Rauchmelder: verpflichtend - lebensrettend - umlagefähig

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Rauchwarnmelder retten Leben und sind deshalb in ganz Deutschland Pflicht. Vermieter sind zu Einbau und jährlicher Instandhaltung verpflichtet. Nach Kauf und Anbringung kann die Miete erhöht und können die Wartungskosten als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.

Rauchmelder deutschlandweit Pflicht

Klein, rund, weiß – wie kleine Ufos sehen die Geräte aus, die in jeder Wohnung und jedem Haus an den Decken hängen. Zumindest sollten sie das, denn ihre Anbringung ist für Vermieter in ganz Deutschland Pflicht. Mittlerweile hat jedes Bundesland die Installation mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen zu einem Must-have gemacht.

Wozu Rauchmelder?

Und das aus gutem Grund: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte, über eine Milliarde Euro Brandschäden – das sind die jährlichen Folgen von Bränden in privaten Häusern und Wohnungen. Zwei Drittel der Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Oft ist es dann schon zu spät, da nachts auch der Geruchssinn schläft. Rauchmelder sind hier schneller. Sie können daher Leben retten und den Immobilienwert schützen. Rauchmelder: erpflichtend – lebensrettend – umlagefähig

Wo müssen Rauchmelder installiert werden?

Als Mindestschutz ist die Anbringung in Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungswege genutzt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Optimalen Schutz erreichen Sie, wenn Sie alle Wohnräume ausstatten – mit Ausnahme jener, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf entsteht, wie etwa in Küche und Bad.

Wie müssen Rauchmelder gewartet werden?

Um auf der rechtssicheren Seite zu sein, sollte die jährliche Inspektion und Wartung streng nach Vorschrift geschehen und die DIN-Norm 14676 dabei eingehalten werden. Die Norm schreibt eine jährliche Instandhaltung der Rauchwarnmelder vor. Dazu gehören Inspektion und Wartung sowie die Funktionsprüfung der Warnsignale. Sie müssen also jährlich Termine mit den Bewohnern abstimmen, jedes Gerät überprüfen, ggf. Batterien austauschen und das Prüfergebnis rechtssicher dokumentieren und Störungen sofort beseitigen.

Wer ist zuständig für die Wartung?

In einigen Bundesländern ist eine Übertragung der jährlichen Inspektion und Wartung auf die Mieter bzw. Nutzer möglich. Aufgrund Ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Mietern oder Nutzern entlässt Sie dies allerdings nicht aus der Haftung. Aufgrund der vielschichtigen und unsicheren Rechtslage ist Wohnungseigentümern von der Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter abzuraten.

Wer zahlt für den Kauf und die Wartung?

Sie sind als Vermieter berechtigt, nach Kauf der Rauchwarnmelder die jährliche Nettokaltmiete um 11% der aufgewendeten Kosten zu erhöhen.

Die Kosten für die Wartung der Rauchwarnmelder muss aber der Mieter tragen. Die Wartungskosten für Rauchwarnmelder sind „sonstige Betriebskosten“ im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV und damit umlagefähig, sofern sie explizit im Mietvertrag aufgeführt sind.

Die Kosten für die Miete der Geräte sind hingegen nicht umlagefähig.

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