Vertrag zur
Auftragsverarbeitung
I. Präambel
Immofred bietet eine Internetplattform für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien an. Im Rahmen dieser Leistung verarbeitet Immofred personenbezogene Daten im Auftrag und auf Weisung des Auftraggebers. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung im Sinne von Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage dieses Vertrags sowie den einschlägigen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG-neu.
II. Definitionen
1. Soweit die Begrifflichkeit „Auftraggeber“ verwendet wird, handelt es sich um den „Verantwortlichen“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
2. „Immofred“ bezeichnet den „Auftragsverarbeiter“ im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
3. „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) meint eine „Verarbeitung“ im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO.
III. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag festgelegt.
IV. Dauer der Vereinbarung
1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung, wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß von Immofred gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, Immofred eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder Immofred den Zutritt des Auftraggebers oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragswidrig verweigert.
V. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer.
2. Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Immofred wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber Immofred geltend machen.
3. Die Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Immofred zu erteilen. Weisungen müssen in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.
4. Der Auftraggeber informiert Immofred unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Immofred feststellt.
5. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers bei Immofred entstehen, bleiben unberührt.
6. Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Sofern weisungsberechtigte Personen benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auftraggeber dies Immofred in Textform mitteilen.
VI. Pflichten von Immofred
1. Immofred verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers, sofern Immofred nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt Immofred dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist Immofred untersagt, es sei denn, dass der Auftraggeber dieser schriftlich zugestimmt hat.
2. Immofred wird den Auftraggeber auf seine Meinung nach rechtlich unzulässigen Datenverarbeitungen hinweisen. Sofern Immofred darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung Immofreds nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht Immofred das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.
3. Immofred wird die Datenverarbeitung im Auftrag grundsätzlich in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchzuführen. Immofred ist eine Datenverarbeitung auch außerhalb von EU oder EWR erlaubt, wenn entsprechende Unterauftragnehmer im Drittland unter Einhaltung der Voraussetzungen von Ziffer IX. eingesetzt werden und die Voraussetzungen der Art. 44-48 DSGVO erfüllt sind bzw. eine Ausnahme i.S.d. Art. 49 DSGVO vorliegt.
4. Immofred gewährleistet, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden, soweit sie keiner angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
5. Immofred unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit dieser seinen Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person (z.B. Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an Immofred gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Verantwortlichen der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat Immofred den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
6. Immofred unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Immofred zur Verfügung stehenden Informationen den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.
7. Immofred hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Auftraggeber dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen von Immofred dem nicht entgegenstehen.
8. Immofred ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen nach Wahl des Verantwortlichen zurückzugeben oder zu löschen und bestehende Kopien zu vernichten, es sei denn es besteht nach einer Rechtsvorschrift eine Verpflichtung zur Speicherung der Daten.
9. Ein Datenschutzbeauftragter ist bei Immofred derzeit nicht bestellt.
10. Immofred ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Auftraggebers, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist, unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Immofred im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.
11. Immofred wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine Aufsichtsbehörde nach Art. 58 DSGVO gegenüber Immofred tätig wird und dies auch eine Kontrolle der Verarbeitung, die Immofred im Auftrag des Auftraggebers erbringt, betreffen kann.
12. Immofred ist bekannt, dass für den Auftraggeber eine Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO bestehen kann, die eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden vorsieht. Immofred wird den Auftraggeber bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen. Immofred wird dem Auftraggeber insbesondere jeden unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, unverzüglich ab Kenntnis des Zugriffs mitteilen. Die Meldung von Immofred an den Auftraggeber muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- eine Beschreibung der von Immofred ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
13. Immofred wird die Daten, die Immofred im Auftrag für den Auftraggeber verarbeitet, getrennt von anderen Daten verarbeiten. Eine physische Trennung ist nicht zwingend erforderlich.
VII. Kontrollbefugnisse
1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers durch Immofred jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.
2. Immofred ist dem Auftraggeber gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes 1 erforderlich ist.
3. Der Auftraggeber kann eine Einsichtnahme in die von Immofred für den Auftraggeber verarbeiteten Daten sowie in die verwendeten Datenverarbeitungssysteme und -programme verlangen.
4. Der Auftraggeber kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 in der Betriebsstätte von Immofred zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Auftraggeber wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe Immofreds durch die Kontrollen nicht unverhältnismäßig zu stören. Die Parteien gehen davon aus, dass eine Kontrolle höchstens einmal jährlich erforderlich ist. Weitere Prüfungen sind vom Auftraggeber unter Angabe des Anlasses zu begründen. Im Falle von Vor-Ort-Kontrollen wird der Auftraggeber Immofred die entstehenden Aufwände inkl. der Personalkosten für die Betreuung und Begleitung der Kontrollpersonen vor Ort in angemessenen Umfang ersetzen. Die Grundlagen der Kostenberechnung werden dem Auftraggeber von Immofred vor Durchführung der Kontrolle mitgeteilt.
5. Immofred ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Auftraggeber i.S.d. Art. 58 DSGVO, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an die Auftraggeber zu erteilen und der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist über entsprechende geplante Maßnahmen von Immofred zu informieren.VIII. Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern (Art. 28 Abs. 2 S. 2 lit. D DSGVO)
1. Zurzeit sind für Immofred die in Anlage 2 bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden.
2. Die Auftraggeber erteilt Immofred die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO in Anspruch zu nehmen. Immofred informiert den Auftraggeber spätestens 4 Wochen in Textform vor der Umsetzung der geplanten Änderung, wenn Immofred eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann der Änderung in Textform widersprechen. Der Widerspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber Immofred zu erheben. Der Widerspruch kann vom Auftraggeber jederzeit in Textform zurückgenommen werden. Im Falle eines Widerspruchs kann Immofred das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Immofred wird bei der Kündigungsfrist die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen. Wenn kein Widerspruch des Auftraggebers binnen 3 Wochen nach Zugang der „Information“ erfolgt, gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zum Wechsel bzw. zur Neubeauftragung des betreffenden Unterauftragnehmers.
3. Immofred hat den Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Immofred getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Immofred ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat, sofern der Unterauftragnehmer zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet ist. Immofred hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
4. Immofred hat mit Subunternehmern einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen von Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat Immofred dem Unterauftragnehmer dieselben Datenschutzpflichten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Immofred festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
5. Immofred ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
6. Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die Immofred bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die Immofred für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Immofred ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemesseneIX. Wahrung von Betroffenenrechten
1. Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich.
2. Soweit eine Mitwirkung Immofreds für die Wahrung von Betroffenenrechten - insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung - erforderlich ist, wird Immofred die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Auftraggebers treffen. Immofred wird den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nachzukommen.
3. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch Mitwirkungsleistungen im Zusammenhang mit Geltendmachung von Betroffenenrechten gegenüber dem Auftraggeber beim Immofred entstehen, bleiben unberührt.
X. Geheimhaltungspflichten
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Information Dritten zugänglich zu machen.
2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die eine der Parteien nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.
XII. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
1. Immofred verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind.
2. Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen ist als Anlage 3 zu diesem Vertrag beigefügt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Beabsichtigte wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird Immofred dokumentieren und mit dem Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können von Immofred ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Die Auftraggeber kann jederzeit eine aktuelle Fassung der von Immofred getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) anfordern.
XIII. Beendigung
Nach Beendigung des Vertrages hat Immofred sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Wahl des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
XIV. Zurückbehaltungsrecht
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch Immofred i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.
Anlage 1
1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftrag des Auftraggebers an Immofred umfasst folgende Arbeiten und/oder Leistungen:
- Zurverfügungstellung einer webbasierten Plattform zur Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien, Mietverhältnissen und Vermittlung von diesbezüglichen Dienstleistungen
- Kommunikationsplattform für alle Parteien in einem (Ver-)mietverhältnis wie Verwalter, Vermieter, Eigentümer, Miete und Dienstleister
- Verwalten, Hochladen und Abrufen von relevanten Dokumenten
- Abruf von Konto und Transaktionsdaten von Finanzdienstleistern für Nutzer
- Analyse der Transaktionsdaten (z.B. Kategorisierung der Transaktionsdaten, mögliche Zuordnung für die automatisierte Buchung)
- Bereitstellung von Schnittstellen zu Drittanbietern und deren Tools, wie z.B. Immobilienportale, Wärmemessdienstleister und Energieversorger
- Hosting der Plattform und Inhaltsdaten
- Betrieb und Wartung der zur Verfügung gestellten Software
- Technischer Support
2. Arten der personenbezogenen Daten
Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung:
Personenstammdaten: Name, Vorname, private und/oder geschäftliche Anschrift, Nutzer-Bild
Kommunikationsdaten: (Mobil)-telefon, E-Mail
Objektdaten: Straße, Hausnummer, Stadt, PLZ, Anzahl Wohneinheiten, Größe des Objektes / Verwaltungseinheit
Dauer der Mietverhältnisse (Begin, Ende), Mietanpassungen während der Mietverhältnisse
Vertragsstammdaten (z.B. Abrechnungs- und Zahlungsdaten, Bankverbindung)
Kundenhistorie
Nutzungsdaten
Kenndaten (z.B. Steuernummer)
Bei Nutzung der FinAPI Bankingschnittstelle (Online-Banking):
Kontoverbindungs-Daten der Nutzerkonten: Name der Bank, BLZ, BIC
Zugangsdaten zu den Nutzer-Konten: Online-Banking Zugangsdaten und PIN aller eingebundenen Nutzer-Konten. Die PIN wird nur mit Zustimmung des Nutzers vom bei Dienstleister FinAPI gespeichert, Immofred selber speichert keine PIN
Konto-Daten der Nutzerkonten: Name des Kontoinhabers, Kontotyp (z.B. Giro-, Sparkonto), Kontobezeichnung, Kontonummer, Kontostand, Dispo-Rahmen
Transaktionsdaten der Zahlungshistorie: Zahlungsempfänger bei Soll-Buchungen (Kundendaten, wie z.B. Vertragsnummer, Kundennummer, Vorname, Nachname), Zahlungsabsender bei Gutschriften (Vorname, Nachname, Bankdaten), Beträge, Verwendungszweck, Datum der jeweiligen Transaktion, Frequenz der Zahlungen, IBAN, SEPA Gläubiger ID, Zweck
Weitere Nutzer-Einstellungen: Art der eingestellten Benachrichtigungen (Kontoalarme), Aktivierung automatische Hintergrundaktualisierung
3. Kategorien betroffener Personen
Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen:
- Mieter / Vermieter / Eigentümer
- Verwalter / WEG-Beirat
- Handwerker / Dienstleister
4. Weisungsberechtigte Personen Immofreds:
Datenschutzrechtliche Weisungen dürfen nur durch Mitglieder der Geschäftsführung und den Datenschutzbeauftragten (nachfolgend "Weisungsberechtigte") erteilt werden. Die Weisungsberechtigten haben jederzeit das Recht, in Schriftform weitere Weisungsberechtigte zu bestimmen.
Anlage 2
Subunternehmer:
Immofred nimmt für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers Leistungen von Dritten in Anspruch, die in seinem Auftrag Daten verarbeiten („Unterauftragnehmer“).
1. Über bestehende Unterbeauftragungsverhältnisse informiert der Auftragsnehmer:
Firma/Name: Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow StreetDublin 4, Irland
Cloud-Speicher, Cloud-Verarbeitung
Firma/Name: dogado GmbH
Anschrift: dogado GmbH, Saarlandstr. 25, 44139 Dortmund
Webhosting/Kontaktformulare
Firma/Name: finAPI GmbH
Anschrift: finAPI GmbH, Adams-Lehmann-Str. 44, 80797 München
Bankdatenintegration
Firma/Name: Stripe Payments Europe Limited
Anschrift: 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland.
Zahlungsabwicklung