Energieausweis – Pflicht für jeden Vermieter

Energieausweis - Pflicht für jeden Vermieter

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Einen aktuellen Energieausweis vorlegen zu können ist Pflicht für jeden Vermieter. Alle 10 Jahre ist dieser neu zu erstellen. Was ist dabei zu beachten und was kostet ein Energieausweis?

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis informiert Sie darüber, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist. Daher hilft er insbesondere Miet- und Kaufinteressenten dabei, den Energieverbrauch von Wohnungen und Gebäuden zu vergleichen. Genau wie bei Haushaltsgeräten wird seit 2014 auch bei Gebäuden zwischen verschiedenen Energieeffizienzklassen, von A+ bis H, unterschieden. Das macht den Vergleich noch transparenter. Mietminderungen oder andere Forderungen können Ihre Mieter mithilfe des Ausweises aber nicht einklagen, weil sich die tatsächlichen Energiekosten aus diesem nicht ableiten lassen.

Zwei Varianten der Energieausweise

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  • der Bedarfsausweis bezieht sich auf die Bausubstanz und die Anlagetechnik.
  • der Verbrauchsausweis orientiert sich am tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Dabei ist der Verbrauchsausweis bei Vergleichen in der Regel transparenter und zudem kostengünstiger. Der Bedarfsausweis ist jedoch verpflichtend für  Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht energetisch saniert wurden.

Energieausweis ist zwingende Pflicht

Ein Energieausweis ist kein Nice-to-have: Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie diesen unaufgefordert vorzeigen. Tun Sie dies nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit! Das kann Sie bis zu 15.000 Euro kosten. Nur wenn Ihr Gebäude kleiner als 50 Quadratmeter oder ein Baudenkmal ist, benötigen Sie keinen Energieausweis. Beachten Sie auch: Das Dokument ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig, danach müssen Sie es erneuern.

Wer darf den Ausweis ausstellen?

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen nur diejenigen einen Energieausweis ausstellen, die entsprechende Aus- oder Weiterbildungen und einschlägige Berufspraxis vorweisen, zum Beispiel Ingenieure oder Handwerker. Auch eine unberechtigte Ausstellung kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Deshalb sollten Sie am besten in Datenbanken wie der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme nach einem geeigneten Ausstellungsberechtigten suchen.

Und die Kosten?

… tragen Sie als Eigentümer. Sie dürfen diese auch nicht auf die Mieter umlegen. Die Kosten des Energieausweises können Sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich absetzen. Verbrauchsausweise erhalten Sie oft schon für unter 100 Euro. Bedarfsausweise sind meist mehrere hundert Euro teurer.

Übrigens: Wenn der Ausweis Ihrer Immobilie eine zu geringe Energieeffizenz attestiert, können Sie für eine energetische Sanierung die Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.

Freude am Vermieten mit Immofred

Vermieter finden durch die kuratierte All-In-One Plattform von Immofred Ihre Freude am Vermieten wieder. Verwaltung und Kommunikation wird vereinfacht – anders als dies mit Insellösungen oder anderen Verwaltungsprogrammen möglich ist.  Wiederkehrende Aufgaben und Fristen werden erfasst und aus der Plattform heraus erledigt. Vermieter werden an Pflichten wie die Erstellung neuer Energieausweise oder die Durchführung einer Legionellenprüfung erinnert. Buchungen und Nebenkostenabrechnungen werden in wenigen Klicks erledigt. Papierkrieg und Excel-Ärger war gestern; Freude am Vermieten ist heute: mit Immofred.

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