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Trinkwasserverordnung – Anzeigepflicht für Vermieter!

Lesedauer: 2 Minuten

Trinkwasserverordnung für Vermieter? Finde hier eine Checkliste, wann eine Legionellenprüfung Pflicht ist, was dann zu tun ist und welche Kosten Sie als Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen können.

Was sind Legionellen?

Sie sind winzig, beweglich und lebensgefährlich: Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien. Sie lieben Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad, bei denen sie sich rasant vermehren. Wer legionellenhaltigen Wassernebel etwa beim Duschen einatmet, kann an einer schweren und in Einzelfällen tödlichen Lungenentzündung (Legionärskrankheit) erkranken.

Damit sich Legionellen in den Warmwasserbereitungsanlagen von Wohngebäuden nicht in gefährlichem Umfang verbreiten, verpflichtet die Trinkwasserverordnung Vermieter, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Legionellenprüfung in Mietshäusern

Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung ist die Legionellenprüfung für Ihre Immobilie verpflichtend, wenn die folgenden Eigenschaften zutreffen:

Die Trinkwasserverordnung verlangt unter diesen Voraussetzungen von Ihnen, Großanlagen regelmäßig, und zwar mindestens alle drei Jahre, auf Legionellen zu überprüfen (§ 14 Untersuchungspflichten). Das Ergebnis der Untersuchung müssen Sie Ihren Mietern mitteilen (§ 16 und § 21 Informations- und Berichtspflichten). Bedenken Sie, dass Sie schadensersatzpflichtig sein können, wenn Sie die Prüfpflichten nicht einhalten.

Was tun bei Legionellenbefall?

Legionellenbefall oberhalb des technischen Maßnahmewertes (100 KBE * / 100 ml) verlangt, dass Sie unverzüglich handeln (§ 16 Abs. 7), und zwar folgendermaßen:

Regelmäßige Prüfkosten sind umlagefähig

Bei den wiederkehrenden Probemaßnahmen entstehen Ihnen natürlich Kosten, die Sie aber als sonstige Betriebskosten (im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrVK) auf Ihre Mieter umlegen können.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind von der Trinkwasserverordnung zur Prüfung Ihrer Trinkwassererwärmungsanlagen verpflichtet, wenn mindestens eine der Wohnungen vermietet ist. Ob die Kosten von der ganzen Gemeinschaft oder aber nur von dem vermietenden Eigentümer getragen müssen, ist gerichtlich noch nicht abschließend entschieden worden.

Einmalige Kosten wie die Einrichtung der Entnahmestellen für die Legionellenprüfung sind dagegen nicht umlagefähig. Diese Kosten erlauben Ihnen aber eine Mieterhöhung von 11% der angefallen Kosten pro Jahr.

Freude am Vermieten mit Immofred

Vermieter finden durch die kuratierte All-In-One Plattform von Immofred Ihre Freude am Vermieten wieder. Verwaltung und Kommunikation wird vereinfacht – anders als dies mit Insellösungen oder anderen Verwaltungsprogrammen möglich ist.  Wiederkehrende Aufgaben und Fristen werden erfasst und aus der Plattform heraus erledigt. Vermieter werden an Pflichten wie die Legionellenprüfung oder die rechtzeitige Erstellung eines neuen Energieausweises erinnert. Buchungen und Nebenkostenabrechnungen werden in wenigen Klicks erledigt. Papierkrieg und Excel-Ärger war gestern; Freude am Vermieten ist heute: mit Immofred.

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